Camphill Alt-Schönow ist eine Einrichtung zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Der allgemeine Betrieb der Einrichtung finanziert sich im Wesentlichen aus der gleichlautenden Eingliederungshilfe, also eine Leistung der Sozialhilfe auf Grundlage des Sozialgesetzbuches und andere ergänzende Regelungen auf Bundesebene und des Landes Berlin. Eigene besondere Projekte, die Gebäude sowie besondere ergänzende Einrichtungen und Angebote von Camphill Alt-Schönow werden mit Mitteln des Trägervereins und mit Spendengeldern realisiert.
Wesentliche Merkmale der Eingliederungshilfe:
Die Eingliederungshilfe gliedert sich dabei in folgende Leistungsgruppen: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen Menschen mit einer körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderung dabei unterstützen, ihre vorhandenen Ressourcen zu nutzen und behinderungsbedingte Nachteile bestmöglich auszugleichen bzw. abzumildern, damit sie ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben führen können. Die Leistungen orientieren sich an den Bedürfnissen und Wünschen der Betroffenen. Die Bereiche Wohnen und Arbeiten stehen hierbei im Mittelpunkt.
Weitere sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sollen Menschen mit Behinderung beim Aufbau und der Gestaltung sozialer Beziehungen unterstützen. Beispiele hierfür können die Begleitung zu kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen oder organisierte Gruppentreffen sein.
Im Land Berlin werden die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen vom Fallmanagement der bezirklichen Sozialämter bzw. von den Jugendämtern erbracht.
Fallmanagement
Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen erhalten von ihrer Fallmanagerin bzw. ihrem Fallmanager im Sozialamt ihres Wohnbezirks bei Bedarf eine umfassende persönliche Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung und Finanzierung ihrer Eingliederungshilfe. Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen liegt die Zuständigkeit für die Gewährung von Eingliederungshilfen bei den bezirklichen Jugendämtern.
Berufliche Integration
Ein besonderes Ziel der Eingliederungshilfe ist die Intensivierung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung. Das Land Berlin will damit ihnen solange wie möglich den Verbleib in der eigenen Wohnung und im vertrauten sozialen Umfeld ermöglichen und dabei zugleich die Rahmenbedingungen für eine möglichst eigenverantwortliche und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft weiter verbessern.
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