Finanzielle Grundlage unserer Einrichtung

Camphill Alt-Schönow ist eine Einrichtung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Assistenzbedarf. Der allgemeine Betrieb der Einrichtung finanziert sich im Wesentlichen aus der gleichlautenden Eingliederungshilfe, also einer Leistung der Sozialhilfe auf Grundlage des Sozialgesetzbuches und anderer ergänzender Regelungen auf Bundesebene und des Landes Berlin. Eigene besondere Projekte, die Gebäude sowie ergänzende Einrichtungen und Angebote von Camphill Alt-Schönow werden mit Mitteln des Trägervereins und mit Spendengeldern realisiert.

 


Wesentliche Merkmale der Eingliederungshilfe:

Die Eingliederungshilfe differenziert sich dabei in folgende Leistungsgruppen: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen Menschen mit einer körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderung dabei unterstützen, ihre vorhandenen Ressourcen zu nutzen und behinderungsbedingte Nachteile bestmöglich auszugleichen bzw. abzumildern, damit sie ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben führen können. Die Leistungen orientieren sich an den Bedürfnissen und Wünschen der Betroffenen. Die Bereiche Wohnen und Arbeiten stehen hierbei im Mittelpunkt.

Weitere sogenannte „Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“ sollen Menschen mit Assistenzbedarf beim Aufbau und der Gestaltung sozialer Beziehungen unterstützen. Beispiele hierfür können die Begleitung zu kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen oder organisierte Gruppentreffen sein.

Im Land Berlin werden die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen vom Fallmanagement der bezirklichen Sozialämter bzw. von den Jugendämtern erbracht.

 


Fallmanagement

Menschen mit Assistenzbedarf und ihre Angehörigen erhalten von ihrer Fallmanagerin bzw. ihrem Fallmanager im Sozialamt ihres Wohnbezirks bei Bedarf eine umfassende persönliche Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung und Finanzierung ihrer Eingliederungshilfe. Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen liegt die Zuständigkeit für die Gewährung von Eingliederungshilfen bei den bezirklichen Jugendämtern.

 


Berufliche Integration

Ein besonderes Ziel der Eingliederungshilfe ist die Intensivierung der beruflichen Integration von Menschen mit Assistenzbedarf. Das Land Berlin will ihnen damit solange wie möglich den Verbleib in der eigenen Wohnung und im vertrauten sozialen Umfeld ermöglichen und zugleich die Rahmenbedingungen für eine möglichst eigenverantwortliche und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft verbessern.

 


Ausführliche Informationen

» Weitere Informationen zur Eingliederungshilfe gibt es hier auf der Homepage der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales